Liebhabereibetrieb kann keine Ansparabschreibung bilden Wer mit einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit rote Zahlen schreibt, möchte mit diesen Verlusten naturgemäß seine Steuerlast mindern: entweder direkt über eine Verrechnung mit anderen, positiven Einkünften desselben Jahres oder über einen Verlustrücktrag bzw. -vortrag. Dieser Plan wird jedoch durchkreuzt, wenn das Finanzamt dem Steuerzahler die Gewinnerzielungsabsicht für seine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit abspricht und folglich eine steuerlich irrelevante Liebhaberei annimmt. In diesem Fall werden ...