Erhaltungsrücklage darf nicht mehr vom Kaufpreis abgezogen werden Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Wert der Gegenleistung ab - bei einem Grundstückskauf vom Kaufpreis einschließlich vom Käufer übernommener sonstiger Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2020 entschieden, dass die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung (neuerdings: „Erhaltungsrücklage“) gemindert werden darf. Eine Aufteilung des Kaufpreises aufgrund von miterworbenen, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegenden Gegenständen scheidet laut BFH aus. Denn ...
Gesetzgeber erschwert Steuervermeidung durch „Share-Deals“ Immobilieninvestoren konnten die Grunderwerbsteuer bisher vor allem durch „Share-Deals“ umgehen. Bei solchen missbräuchlichen Steuergestaltungen insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen werden bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert: Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95 % sein muss. Oft werden zu diesem Zweck eigens Unternehmen gegründet. Um solche „Share Deals“ einzudämmen, hat der Gesetzgeber die bisherige 95-%-Grenze ...