Einheitsbewertung von Grundbesitz ist verfassungswidrig Grundsteuerberechnung Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitsbewertung von Grundbesitz als Grundlage für die Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte werden in den alten Bundesländern noch immer nach den Wertverhältnissen vom 01.01.1964 errechnet. (In den neuen Bundesländern wird sogar noch auf Werte vom 01.01.1935 zurückgegriffen.) Die Richter bemängelten, dass die Anknüpfung an diese „historischen“ Werte zu gravierenden Ungleichbehandlungen führe, weil zwischenzeitlich eingetretene Verkehrswertveränderungen bei der Steuerberechnung unberücksichtigt ...