Pflege-Pauschbeträge sollen ab 2021 erhöht werden Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Pflege einer Person entstehen, kann die pflegende Person einen Pflege-Pauschbetrag abziehen. Voraussetzung ist, dass diese Person für die Pflege keine Einnahmen erhält und die Pflege in ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt. Bisher betrug dieser Pauschbetrag 924 € jährlich bei Hilflosigkeit der gepflegten Person. Der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung ...