Neues Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer Viele Steuerzahler streiten sich mit ihrem Finanzamt über die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich sein Anwendungsschreiben aktualisiert und dabei insbesondere die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Thematik berücksichtigt. Wir haben fünf wichtige Aussagen zusammengefasst: Haben Erwerbstätige mehrere häusliche Arbeitszimmer in verschiedenen Haushalten, können sie den Höchstbetrag von ...
Höchstbetrag von 1.250 € ist bei mehreren Tätigkeiten nicht aufzuteilen Nicht nur Arbeitnehmer verdienen sich durch Nebentätigkeiten Geld hinzu - die Zahl der „Multijobber“ steigt seit Jahren an. Nutzt ein Steuerzahler sein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten, stellt sich schnell die Frage nach der Absetzbarkeit der Raumkosten. Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Raum der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt woanders, steht ...
1.250 € vervielfältigen sich bei mehreren Arbeitszimmern nicht Erwerbstätige können die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers mit maximal 1.250 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Raumkostenabzug ist möglich, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kann der Höchstbetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn ein Erwerbstätiger mehrere ...
Wann Selbständige ihre Raumkosten (beschränkt) abziehen können Selbständige dürfen die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe als Betriebsausgabenabsetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen Tätigkeit ist. Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt woanders, steht dem Selbständigen für die betriebliche Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Kosten zumindest begrenzt bis 1.250 € pro Jahr abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geklärt, wann einem Selbständigen außerhalb seines Arbeitszimmers kein „anderer Arbeitsplatz“ ...
Vorsicht bei Arbeitszimmervermietung an den Auftraggeber! Eine interessante Vertragsgestaltung hat den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt: Eine angestellte Sekretärin eines Klinikums hatte ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, in dem sie Bürotätigkeiten für die Nebentätigkeit ihres Chefarztes erbracht hatte. Da sie die Arbeiten in einem Raum ihres Einfamilienhauses erledigte, vermietete sie ihn für 100 € pro Monat an ihren Chefarzt (Auftraggeber), der ihr den Raum wiederum für die Büroarbeit zur Verfügung stellte. Die Sekretärin hatte die ...