Steuerbonus ist für Kosten eines Hausnotrufsystems nutzbar Um bei einem Sturz oder etwa einem Herzinfarkt schnell Hilfe anfordern zu können, haben viele Senioren in ihrem Haushalt ein Hausnotrufsystem installiert. In der Regel genügt ein Knopfdruck auf einen Funksender, und schon wird eine externe Notrufzentrale informiert. Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage hatte nun in erster Instanz Erfolg: Die Kosten eines Hausnotrufsystems können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.