Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über die haushaltsnahe Dienstleistung selbst abgeschlossen hat. Hintergrund: Für Aufwendungen des ...
Steuerbonus gilt nur für die eigene Heimunterbringung Der Steuerbonus für Heimunterbringung und Pflege kann laut Bundesfinanzhof (BFH) nur für die eigene Heimunterbringung und die eigene dauernde Pflege beansprucht werden. Im Streitfall hatte ein Sohn seine Mutter in einer Seniorenresidenz untergebracht und die anfallenden Kosten von seinem Konto abbuchen lassen. Die Ausgaben für die Seniorenresidenz hatte er in seiner eigenen Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht. Der BFH lehnte einen Kostenabzug ab: Abzugsberechtigt ...