Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer von 1.250 € gilt pro Person Individualbesteuerung Erwerbstätige können die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers mit maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Ein unbeschränkter Raumkostenabzug ist möglich, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Wird ein häusliches Arbeitszimmer durch mehrere Erwerbstätige (z.B. Eheleute) genutzt, nehmen die Finanzämter bisher eine ...