Klinik haftet für groben Fehler einer Krankenschwester Das Oberlandesgericht München (OLG) hat entschieden, wer haftet, wenn das Pflegepersonal einer Intensivstation wichtige ärztliche Weisungen nicht ausführt. Die interne Anweisung auf einer Intensivstation besagte, dass vom Pflegepersonal erfasste EKG-Befunde für den behandelnden Arzt direkt sichtbar vorne in der Behandlungsakte abgelegt werden sollten. Zudem sollten EKGs in der Behandlungsakte der Patienten vermerkt werden. Eine Krankenschwester versäumte jedoch, die EKG-Befunde einer 43-jährigen Patientin entsprechend abzulegen und ...