Bundesregierung legt weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, hat die Bundesregierung ein ambitioniertes Programm auf den Weg gebracht. Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sind schnell wirkende konjunkturelle Maßnahmen gebündelt. Unter anderem bringt das Gesetz folgende Erleichterungen: Die Umsatzsteuersätze wurden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wurde auf den 26. ...