Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration Als Arbeitgeber können Sie die Kosten beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Arbeitnehmer übernehmen oder bezuschussen. Diese Zuwendungen müssen nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahmen in Ihrem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden. Davon ist auszugehen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers in Ihrer Praxis erhöht. Unerheblich ist, an welchem Ort die Bildungsmaßnahme durchgeführt wird. Laut Bundesfinanzministerium können auch vom Arbeitgeber finanzierte Deutschkurse ...