Wann Eltern die Beiträge ihres Kindes (nicht) absetzen können Neben den eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen können Eltern auch die Beiträge ihres Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen. Das ist möglich, sofern sie die Beiträge im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung getragen haben und das Kind steuerlich anerkannt ist. Wo die Fallstricke dieser Regelung liegen, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Im Streitfall wohnte ein volljähriges (steuerlich anerkanntes) Kind im elterlichen Haushalt und ging einer Berufsausbildung nach. Der ...