Altersbedingt verminderte Fruchtbarkeit ist keine Krankheit Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung gehören als typische Krankheitsaufwendungen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wenn die Kosten die individuelle Belastungsgrenze (von 1 % bis 7 % der Jahreseinkünfte) übersteigen, mindern sie das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat die Aufwendungen einer 40-jährigen Frau für eine künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastungen zum Abzug zugelassen, denn sie war nicht krank. Unter einer Krankheit ...
Singles können Kosten einer In-vitro-Fertilisation nicht abziehen Um die eigene Steuerlast zu mindern, gibt es im deutschen Steuerrecht eine Menge Möglichkeiten. Mindern kann man die Steuern üblicherweise immer dann, wenn den Einnahmen bestimmte Aufwendungen gegenüberstehen. Bei Betriebseinnahmen sind das Betriebsausgaben, beim Gehalt aus einer nichtselbständigen Beschäftigung sind das die Werbungskosten und in der privaten Sphäre - also in einem Bereich, in dem in der Regel keine Einnahmen entstehen - sind das zum ...