Bestimmte Routineuntersuchungen auf keinen Fall vollständig delegieren! Wer steuerlich als Freiberufler eingestuft wird, hat gegenüber Gewerbetreibenden den zentralen Vorteil, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Selbst wer in seiner Praxis fachlich vorgebildete Arbeitskräfte beschäftigt, kann seinen Freiberuflerstatus wahren, sofern er aufgrund eigener Fachkenntnisse weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt. Allerdings kann eine freiberufliche Tätigkeit durch eine zu weit gehende Delegation von Arbeiten an die Mitarbeiter zu einer gewerblichen Tätigkeit werden. Das veranschaulicht ...