Jede Einzelleistung muss dokumentiert werden Nicht hinreichend dargelegte, dokumentierte und nachgewiesene Leistungen (Gebührenpositionen) werden als nicht erbracht bzw. als nicht erfüllt ansehen und können daher nicht abgerechnet werden. Das Landessozialgericht Hessen hat sich in zwei Entscheidungen mit zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen befasst. In beiden Fällen hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen nicht alle Leistungen erstattet. Streitig war jeweils die Abrechnung verschiedener zahnärztlicher (Nachbehandlungs-)Leistungen im Rahmen kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Eingriffe, die mehrere Nachbehandlungstermine (unter anderem wegen ...