Wie lange dürfen Steuerbescheide geändert werden? Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausüben, sich also auch bei einer langfristigen Prognose kein Überschuss ergibt, stuft es Ihre Tätigkeit als Liebhaberei ein. Die aus Ihrer Tätigkeit erzielten Verluste bleiben dann unberücksichtigt. Das Finanzgericht Münster (FG) hat sich mit einem Fall befasst, in dem es um die Vermietung einer Ferienwohnung ging. Die Kläger sind verheiratet und vermieten seit 1998 ...
Liebhabereibetrieb kann keine Ansparabschreibung bilden Wer mit einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit rote Zahlen schreibt, möchte mit diesen Verlusten naturgemäß seine Steuerlast mindern: entweder direkt über eine Verrechnung mit anderen, positiven Einkünften desselben Jahres oder über einen Verlustrücktrag bzw. -vortrag. Dieser Plan wird jedoch durchkreuzt, wenn das Finanzamt dem Steuerzahler die Gewinnerzielungsabsicht für seine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit abspricht und folglich eine steuerlich irrelevante Liebhaberei annimmt. In diesem Fall werden ...