Chefärztin wehrt sich erfolgreich gegen ihre Freistellung Ob eine Klinik eine unliebsame Chefärztin ohne triftigen Grund freistellen und ihr die weitere Tätigkeit untersagen darf, hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven geklärt. Am 26.01.2021 hatte der Verwaltungsleiter des Krankenhauses mit der Chefärztin ein Personalgespräch geführt. In diesem Gespräch hatte er sie zum Verzicht auf ihre Position als Chefärztin der Klinik und zur Zustimmung zu einem nichtspezifizierten Angebot aufgefordert, das ihren Wechsel in eine andere Klinik ...