Gutachtertätigkeit ist nicht von der Umsatzsteuer befreit Berufsträger im medizinischen Bereich, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einer Gutachtertätigkeit nachgehen, sollten ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kennen: Er hat entschieden, dass Leistungen zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Patienten weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerbefreit erbracht werden können. Geklagt hatte eine ausgebildete Krankenschwester, die über eine medizinische Grundausbildung, eine akademische Ausbildung im Bereich der Pflegewissenschaft sowie eine ...