„Verlorene“ Zahlung für Immobilienkauf ist abziehbar Drei Anläufe hat ein vermögender Investor vor Jahren benötigt, um eine Villa zu kaufen: Der erste Versuch schlug fehl, als die Verkäuferin den Kaufpreis kurzfristig erhöhte und der vereinbarte Beurkundungstermin platzte. Ein betrügerischer Immobilienmakler nutzte daraufhin die Gunst der Stunde: Er behauptete, er könne den Kauf verdeckt über eine Barzahlung in der Schweiz einfädeln. Der Investor ging auf diesen dubiosen Deal ein und übergab dem ...