Gesetzlicher Zinssatz von 6 % auf dem Prüfstand Steuernachzahlungen werden nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres, für den Veranlagungszeitraum 2016 also am 01.04.2018. Wenn ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum ergeht, muss der Steuerzahler dem Finanzamt - neben dem Nachzahlungsbetrag - also zusätzlich 0,5 % Zinsen pro Monat zahlen. Hinweis: Durch diese Vollverzinsung will der Fiskus ...