Finanzämter gewähren Aussetzung der Vollziehung 6%ige Nachzahlungszinsen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) entschieden, dass der gesetzliche Zinssatz von jährlich 6 % für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet (vgl. Ausgabe 08/18). Mit diesem vielbeachteten Beschluss erhielt ein Ehepaar recht, das nach einer Außenprüfung 1,98 Mio. € Einkommensteuer nachzahlen sollte. Da die Steuerzahlung ein Altjahr betraf, hatte das Finanzamt 6%ige Nachzahlungszinsen (insgesamt 240.831 €) ...
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des 6%igen Zinssatzes Steuernachzahlungen sind mit einem gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) zu verzinsen; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres (für 2017 z.B. ab dem 01.04.2019). Mit den Nachzahlungszinsen will der Fiskus potentielle Liquiditätsvorteile beim Steuerzahler abschöpfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe des Zinssatzes von ...