Auf wen sind die Kosten einer Betriebsveranstaltung aufzuteilen? Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Musik) gehören zum Arbeitslohn. Das gilt allerdings nur, soweit sie - für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich - den Freibetrag von 110 € je Arbeitnehmer übersteigen. Der den Freibetrag übersteigende Betrag kann mit 25 % pauschal besteuert werden. Die Pauschalierung führt zur Sozialversicherungsfreiheit. Bei der Anwendung des 110-€-Freibetrags muss ...