Kosten einer als Büro mitgenutzten Wohnküche sind nicht absetzbar Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es (nahezu) ausschließlich für betriebliche und berufliche Zwecke genutzt wird. Nach einem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2015 ist daher ein anteiliger Kostenabzug für Arbeitsecken in Wohn- und Durchgangszimmern ausgeschlossen. Daran anknüpfend hat der BFH entschieden, dass auch die Kosten einer als Büro mitgenutzten Wohnküche nicht abziehbar ...