Außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung Wegen des Teil-Lockdowns im November 2020 gewährt die Bundesregierung betroffenen Selbständigen eine unbürokratische Sonderunterstützung. Der Zuschuss berechnet sich nach dem Umsatz im November 2019 bzw. aus dem durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019. Antragsberechtigt sind Selbständige, die ihren Geschäftsbetrieb wegen des Lockdowns einstellen mussten (direkt Betroffene). Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten. Wer nachweislich regelmäßig 80 % seiner Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaftet, ist als indirekt ...