Werbung für Krankschreibung mittels Ferndiagnose rechtswidrig? Ist die Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen), die nur auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basieren, rechtswidrig? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) beantwortet. Die Beklagte ermöglicht den Erhalt einer AU-Bescheinigung ausschließlich im Wege der Fernbehandlung. Der Interessent kann hierzu über sein Mobiltelefon die Internetseite aufrufen. Unter dem Link „Los geht’s“ erhält er folgendes Angebot: „Sie sind arbeitsunfähig wegen Erkältung und müssten ...