Löschung bei Rufschädigung möglich Immer wieder strittig ist die Frage, inwieweit ein in einem Internetportal beurteilter Arzt Ansprüche gegen den Portalbetreiber geltend machen kann, wenn die Beurteilung negativ ist. Dabei sind Ärzte beim Vorgehen gegen rufschädigende Bewertungen zunehmend erfolgreich, wie der folgende, vor dem Landgericht Frankfurt/Main (LG) verhandelte Fall zeigt. Hier hatte sich eine Hautärztin gegen vier praxisfeindliche Ein-Sterne-Bewertungen auf der ersten Seite bei Google Maps gewehrt. Die Hautärztin ...