Besteht ein Anspruch auf die Löschung gespeicherter Daten? Auch nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung sind die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Informationsfreiheit gewährleistet. Das gilt auch für Bewertungsportale, sofern sie sich an geltende Regeln halten. Wann man sich gegen eine unfreiwillige Profilveröffentlichung wehren kann, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG). Zwei Ärzte hatten von einem Onlinebewertungsportal die Löschung der (ohne ihre Einwilligung) in dem Portal über sie gespeicherten Daten verlangt - mit Erfolg. ...