Vorsteueraufteilung nach Nutzungszeiten von Räumen und Geräten? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat sich mit der Frage der Vorsteueraufteilung im Organkreis im Fall eines Arztes beschäftigt, der eine radiologische Praxis betrieb, aus der er steuerfreie Umsätze erzielte. Zusätzlich war er Organträger einer GmbH, die insbesondere Kernspintomographieanlagen und radiologische Geräte an andere Ärzte vermietete. Dazu hatte die GmbH in einem Ärztehaus mehrere Etagen angemietet und zum Betrieb entsprechender Praxen eingerichtet. Nutzungsverträge für diese Praxen ...