Krankenhaus muss Corona-Test-verweigerer nicht aufnehmen Inzwischen gibt es den ersten für Krankenhäuser erfreulichen Gerichtsbeschluss, wonach sich Patienten vor Aufnahme in ein Krankenhaus einem Corona-Test unterziehen müssen. Bei Verweigerung kann die Aufnahme abgelehnt werden. Die rechtskräftige Entscheidung ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangen. Zum Fall: Die sich in der 33. Schwangerschaftswoche befindliche Klägerin begab sich am 22.09.2020 wegen starker Schmerzen in der linken Niere in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Die behandelnde Ärztin ...