Ist das einzige gemeinsame Kind das „dritte Kind“? Das Kindergeld beträgt derzeit für das erste und zweite Kind jeweils 194 €, für das dritte Kind 200 € und für jedes weitere Kind jeweils 225 € pro Monat. In welcher Reihenfolge die Kinder für die Berechnung der Kindergeldsätze „durchnummeriert“ werden müssen, hängt von ihrem Alter ab: Das älteste Kind ist stets als erstes Kind zu zählen. Bei den Kindern werden aber auch „Zählkinder“ miterfasst, für die ein ...