Wann ist eine steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung möglich? Überlassen Sie Ihren Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt typische Berufskleidung, bleibt dieser Vorgang für die Arbeitnehmer steuerfrei. Unerheblich ist, ob Sie Ihren Arbeitnehmern die Kleidung schenken oder nur leihen. Als typische Berufskleidung akzeptieren die Finanzämter Kleidungsstücke, bei denen eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, und die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung durch Firmenembleme ...