Voyeuristischer Zahnarzt verliert seine Zulassung Das Bundessozialgericht (BSG) hat geklärt, ob einem (Zahn-)Arzt die Zulassung entzogen werden kann, wenn dieser außerhalb seiner vertrags(zahn-)ärztlichen Tätigkeit einer groben Verfehlung überführt wird. Ein seit 1986 tätiger Zahnarzt hatte mittels einer im Umkleideraum der Praxis installierten Kamera die Praxismitarbeiterinnen über Jahre ohne deren Wissen während des Umkleidens beobachtet. Hiervon hatte er Videoaufzeichnungen hergestellt. Nach polizeilichen Ermittlungen kam es 2012 zur Anklage. Auf Antrag der ...