Täuschung über Organisation einer 
Berufsausübungsgemeinschaft

Das Sozialgericht Potsdam (SG) hat untersucht, ob es für einen Zulassungsentzug unbeachtlich ist, dass dieselben Pflichtverletzungen schon Gegenstand von Disziplinarmaßnahmen waren. Der seit 1991 zugelassene Vertragszahnarzt war von Juli 2008 bis Juni 2015 nacheinander wechselnd Mitglied in neun überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (üBAG). Im Februar 2016 beantragte die Kassenzahnärztliche Vereinigung, ihm die Zulassung zu entziehen. Der Zahnarzt habe insbesondere die Genehmigungen des Zulassungsausschusses zum Zusammenschluss zu einer ...