Besteuerung der Privatnutzung rechtfertigt keine Gewinnminderung Wird ein Fahrzeug des Betriebsvermögens verkauft, erhöht die Differenz zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Laut Bundesfinanzhof kann dieser Gewinn nicht mit dem Argument gemindert werden, die Abschreibung des Fahrzeugs sei wegen der Besteuerung einer privaten Nutzungsentnahme teilweise wieder neutralisiert worden. Der Veräußerungserlös sei trotz vorangegangener Besteuerung der Nutzungsentnahme in voller Höhe als Betriebseinnahme zu berücksichtigen. Er sei weder anteilig zu kürzen noch in Höhe ...