Weiterbetrieb am bisherigen Praxissitz entscheidend Das Sozialgericht Marburg (SG) hat geklärt, welchen Argumenten zweier Bewerber für eine Praxisnachfolge der Vorzug zu geben ist. Im Streitfall konkurrierte ein Facharzt mit einer erfahreneren Kollegin, die die Praxis jedoch nicht übernehmen wollte. Eine Ärztin der Inneren Medizin, die seit 2006 auch den Schwerpunkt „Kardiologie“ führen durfte, bewarb sich neben einem Mitbewerber um die Praxisnachfolge in den Vertragsarztsitz eines verstorbenen Facharztes für Innere Medizin. ...