Übernachtungskosten bei Begleitung durch Familienangehörige Wenn Sie sich bei einer Auswärtstätigkeit (z.B. dem Besuch eines Ärztekongresses) von Familienangehörigen begleiten lassen, sind Ihre Übernachtungskosten nur anteilig als Betriebsausgaben abziehbar. In einem Streitfall hatte das Finanzgericht den durch die Mitnahme der Familie privat veranlassten Mehraufwand im Wege einer modifizierten Aufteilung nach Köpfen ermittelt. Zunächst hatte es den Gesamtaufwand nach Köpfen verteilt und im Anschluss eine Korrektur in Höhe von 20 % des Gesamtaufwands ...
Praxisfragen zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern gilt seit 2015 Folgendes: Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich solcher Veranstaltungen vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Bühnenauftritten), können bis zu 110 € (Freibetrag) pro Betriebsveranstaltung und Teilnehmer steuerfrei bleiben; nur für die übersteigenden Kosten fällt (Lohn-)Steuer an. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Antwortschreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft diverse Praxisfragen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ...