Wertansatz einer verschenkten Eigentumswohnung im Fokus Wenn Vermögenswerte verschenkt werden, sind die Beteiligten in der Regel daran interessiert, dass der Fiskus bei der Berechnung der Schenkungsteuer von möglichst geringen Wertansätzen ausgeht. Dieses Interesse hatten auch zwei Klägerinnen, deren Fall dem Bundesfinanzhof (BFH) vorlag. Sie hatten schenkweise jeweils zur Hälfte eine Eigentumswohnung als Miteigentümer erhalten. Das Finanzamt hatte den Grundbesitzwert der Wohnung für Zwecke der Schenkungsteuer auf 62.183 € gesondert festgestellt. Die Feststellungsbescheide ...