Wann sind Schulgeldzahlungen an Privatschulen abziehbar? Besuchen Kinder eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, können die Eltern die Schulgeldzahlungen mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule zu einem anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führt. Absetzbar sind auch Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen, die das Kind auf einen solchen anerkannten Abschluss ordnungsgemäß vorbereiten. Ob und wie eine solche ordnungsgemäße Vorbereitung ...