Rechtfertigt eine Anfrage an die Ärztekammer eine fristlose Kündigung? Darf einer Ärztin fristlos gekündigt werden, wenn sie nach ergebnislosen Gesprächen mit der Geschäftsführung schließlich mit der Ärztekammer über Sicherheitsprobleme in der Praxis spricht? Dieser Frage ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) nachgegangen. Die Klägerin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie in der Privatpraxis des Beklagten Endoskopien vorgenommen. Sie war besorgt um die Sicherheit der behandelten Patienten, da in der ...