Für die Steuererklärungen 2019 gelten verlängerte Abgabefristen Jetzt ist es amtlich: Der Gesetzgeber hat die Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und die zinsfreie Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 verlängert, und zwar bis zum 31.08.2021. Damit soll den Mehrbelastungen der steuerberatenden Berufe während der Corona-Krise Rechnung getragen werden. Hinweis: Grundsätzlich würde die Verzinsung (sowohl Erstattungs- als auch Nachzahlungszinsen) für das Jahr 2019 am 01.04.2021 beginnen - dieser Stichtag wurde ebenfalls einmalig auf den 01.10.2021 ...