Welche Abgabefristen für 2019 und 2020 gelten Alle Jahre wieder sorgen die nahenden Abgabefristen für Einkommensteuererklärungen für Betriebsamkeit unter Steuerzahlern und Steuerberatern. Infolge der Corona-Pandemie gelten andere Fristen als sonst üblich: Steuererklärungen 2020: Für die Steuererklärungen des Jahres 2020 von steuerlich nichtberatenen Steuerzahlern gilt regulär eine Abgabefrist bis zum 02.08.2021. Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie wurde diese Frist um drei Monate verlängert. Entsprechende Erklärungen müssen erst bis zum 01.11.2021 ...