Selbstnutzung muss drei zusammenhängende Jahre umfassen Wer eine Immobilie des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, muss den realisierten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern. Anzusetzen ist dann der erzielte Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Immobilie und abzüglich der angefallenen Werbungskosten. Dagegen muss der Gewinn bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nicht versteuert werden, wenn die Immobilie vorher selbst genutzt wurde. Hierzu muss eine Nutzung zu eigenen ...