Gesetzlicher Zinssatz von 6 % ist 
verfassungsgemäß

Steuernachzahlungen und -erstattungen werden mit einem gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres. Bei der Einkommensteuer für 2017 werden Zinsen (von 0,5 % pro Monat) daher ab dem 01.04.2019 berechnet. Wie „teuer“ dieser gesetzliche Zinssatz bei hohen Steuernachzahlungen sein kann, hat ein Ehepaar erlebt, das für 2011 eine Einkommensteuernachzahlung von ca. 390.000 € an das Finanzamt leisten musste. ...

Gesetzlicher Zinssatz von 6 % auf 
dem Prüfstand

Steuernachzahlungen werden nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres, für den Veranlagungszeitraum 2016 also am 01.04.2018. Wenn ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum er­geht, muss der Steuerzahler dem Finanzamt - neben dem Nachzahlungsbetrag - also zusätzlich 0,5 % Zinsen pro Monat zahlen. Hinweis: Durch diese Vollverzinsung will der Fiskus ...