Sterbegeld muss versteuert werden Todesfall Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk Sterbegeld an die Angehörigen eines verstorbenen Mitglieds aus, müssen sie das Geld als sonstige Einkünfte mit dem jeweils geltenden Besteuerungsanteil (2017: 74 %) versteuern. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine Witwe, die gegen die Besteuerung ihres bezogenen Sterbegeldes eingewandt hatte, dass das Geld zur Deckung der Sterbefallkosten bestimmt und aufgrund dieser Zweckbindung nicht steuerbar ...