Neues zum beschränkten Abzug betrieblicher Schuldzinsen Wenn Sie Ihrer Praxis mehr Mittel entnehmen, als Sie einlegen und als Gewinn erwirtschaften, können Sie Ihre betrieblichen Schuldzinsen nur beschränkt abziehen. In diesem Fall liegen Überentnahmen vor, die in der Regel pauschal mit 6 % dem steuerpflichtigen Gewinn hinzugerechnet werden. Durch diesen Rechenschritt wird die steuermindernde Wirkung der zuvor in voller Höhe als Betriebsausgaben gebuchten Zinsaufwendungen teilweise wieder aufgehoben. Das Bundesfinanzministerium hat seine Aussagen zum ...