Welche Freibeträge und Entlastungen ab 2018 gelten Wenn an Silvester um Mitternacht die Sektkorken knallen, treten regelmäßig steuerliche Änderungen in Kraft. Auch der letzte Jahreswechsel wurde von zahlreichen steuerrechtlichen Neuerungen begleitet: Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag: Zum 01.01.2018 wurde der Grundfreibetrag auf 9.000 € pro Jahr angehoben - gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 180 €. Bis zu dieser Höhe fällt für einen Single keine Einkommensteuer an. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich ...
Unterhaltshöchstbetrag darf nicht um fiktive Einkünfte gekürzt werden Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht) sind bis zu 8.820 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Hinzu kommen übernommene Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in bestimmter Höhe. Der maximal abziehbare Betrag vermindert sich jedoch um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, die über 624 € pro Jahr hinausgehen. Hinweis: Steuerlich abziehbar können zudem Unterhaltsleistungen an Personen sein, denen aufgrund ...