Einmalige Unterhaltszahlung zum Jahresende verpufft steuerlich Wenn Sie einen nahen Angehörigen finanziell unterstützen, können Sie Ihre Unterhaltszahlungen mit maximal 9.000 € pro Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Hinzu kommen bestimmte übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dieser Höchstbetrag wird aber monatsweise gekürzt, wenn die gesetzlichen Abzugsvoraussetzungen nicht für das ganze Jahr erfüllt sind. Diese Regelung kann sich bei einmaligen Unterhaltszahlungen zum Jahresende nachteilig für den Unterhaltszahler auswirken, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ...