Haftet der Konsiliararzt oder der behandelnde Arzt? Wenn ein Facharzt von einem anderen Arzt konsiliarisch hinzugezogen wird, bleibt der überweisende Arzt für die Gesamtbehandlung verantwortlich. Der Konsiliararzt haftet nicht dafür, dass der behandelnde Arzt Empfehlungen des Konsiliararztes nicht oder verspätet umsetzt. So lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) zusammenfassen. Die Klägerin war 2013 als Frühgeborene zur Welt gekommen, was bei ihr das Risiko einer Frühgeborenen-Retinopathie (ROP) erhöhte. Etwa einen Monat ...