Patient muss sich bei Behandlungsfehler nicht um Aufklärung bemühen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern mit dem Verjährungsfristlauf bei unterlassener Überprüfung der Krankenhausunterlagen befasst. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob die Ansprüche des Klägers wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit seiner Geburt verjährt waren. Seine Mutter hatte seinerzeit die angewandte geburtshilfliche Technik kritisiert. Zudem sei eine Risikoaufklärung unterblieben und keine Kaiserschnittentbindung angeboten worden. Es handelte sich um eine fehlerhafte ...