Totalverlust mit Aktien kann steuerlich berücksichtigt werden Steuertipp Kapitalanleger interessieren sich zumeist nicht sonderlich für progressive Steuertarife, denn für sie gilt erst einmal „25 % auf alles“. Unabhängig von ihrer Einkommenshöhe beläuft sich die Steuerlast auf ihre Kapitalerträge auf maximal 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Werden die anderen Einkünfte mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert, lohnt sich die Abgeltungsteuer also sehr. Sinkt der persönliche Steuersatz dagegen auf unter 25 %, kann man ...